Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4513
OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04 (https://dejure.org/2004,4513)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.11.2004 - 14 WF 211/04 (https://dejure.org/2004,4513)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. November 2004 - 14 WF 211/04 (https://dejure.org/2004,4513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unzumutbaren Härte; Sofortige Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Ausnahme von der Aufrechterhaltung der Ehe bis zum Ablauf eines Trennungsjahres

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2; ; BGB § 1565 Abs. 1; ; BGB § 1599 Abs. 2; ; BGB § 1592 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scheitern der Ehe - Anforderungen an Merkmal der unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1812
  • FamRZ 2005, 1839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 29.04.1998 - 15 WF 203/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 211/04
    Sie mag zwar als ausreichendes Indiz für das Scheitern der Ehe gemäß § 1565 Abs. 1 BGB gelten, erfüllt aber nicht die gesetzlich eindeutige und streng zu beurteilende Anforderung an einen in der Person des anderen Ehegatten liegenden Grund, der allein das sonst notwendige Abwarten des Trennungsjahres zu einer unzumutbaren Härte für den scheidungswilligen Ehegatten machen kann (so nam. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 722 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2024 - 2 WF 26/24

    Die außereheliche Beziehung - und die Härtefallscheidung

    Umstände, die ausschließlich oder wenigstens vornehmlich in der Person des die Scheidung beantragenden Ehegatten ihre Ursache haben, sind insoweit für den von ihm gestellten Scheidungsantrag nach dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes von vornherein irrelevant (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 5. November 2004, 14 WF 211/04).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4600
OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04 (https://dejure.org/2004,4600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 UF 213/04 (https://dejure.org/2004,4600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 UF 213/04 (https://dejure.org/2004,4600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung von Rentenanwartschaften auf Grund von Kindererziehungszeiten ; Gesetzlicher Versorgungsausgleich von Rentenanwartschaften auf Grund von Kindererziehungszeiten; Grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ausübung einer selbstständigen ...

  • Judicialis

    BGB § 1587c Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1
    Zur groben Unbilligkeit des Versorgungsausgleiches, wenn der Ausgleichsverpflichtete wegen der weiteren Kindesbetreuung in seinen Möglichkeiten bezüglich der Altersversorgung beeinträchtigt ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 21.09.1999 - 17 UF 284/99

    Versorgungsausgleich - Sinn und Zweck - grobe Unbilligkeit - Einzelfallumstände -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Selbst wenn aber dieser gesetzlich vorgesehene Ausgleich an der unterhaltsrechtlichen Leistungsunfähigkeit des Versorgungsausgleichsberechtigten scheitert, wird dadurch der Versorgungsausgleich nicht grob unbillig; denn in diesem Fall ist auch der Versorgungsausgleichsberechtigte nicht in der Lage, in nennenswertem Umfang für sich selbst Versorgungsanwartschaften aufzubauen (so OLG Bamberg FamRZ 2000, 892 ; anderer Ansicht OLG Stuttgart FamRZ 2000, 894).

    Diesen Gesichtspunkt verkennt nach Auffassung des Senats die Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 894), nach der es sich als "grober Verstoß gegen Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs (erweist), dem Antragsgegner eine Teilhabe an den von der Antragstellerin während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zuzubilligen, obwohl von dieser die über die Ehezeit hinauswirkenden Nachteile durch die Betreuung der ehelichen Kinder allein zu tragen sind.".

  • OLG Bamberg, 11.06.1999 - 7 UF 59/99

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts von einem Kind auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Selbst wenn aber dieser gesetzlich vorgesehene Ausgleich an der unterhaltsrechtlichen Leistungsunfähigkeit des Versorgungsausgleichsberechtigten scheitert, wird dadurch der Versorgungsausgleich nicht grob unbillig; denn in diesem Fall ist auch der Versorgungsausgleichsberechtigte nicht in der Lage, in nennenswertem Umfang für sich selbst Versorgungsanwartschaften aufzubauen (so OLG Bamberg FamRZ 2000, 892 ; anderer Ansicht OLG Stuttgart FamRZ 2000, 894).

    Dann ist er aber auch nicht in der Lage, in nennenswertem Umfang für sich selbst Versorgungsanwartschaften aufzubauen(vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2000, 892, 893).

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Nur in Ausnahmefällen ist gem. § 1587c BGB der Versorgungsausgleich zu kürzen oder nicht durchzuführen, wenn seine uneingeschränkte Durchführung zu einem Ergebnis führen würde, das dem Gerechtigkeitsdenken in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH, FamRZ 1981, 756,757).
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Seine Altersversorgung ist auch nicht in anderer Weise gesichert (vgl. BGH, FamRZ 1999, 714, 715).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Rentenanwartschaften auf Grund von Kindererziehungszeiten sind dazu bestimmt, der Versorgung im Alter zu dienen und unterfallen daher grundsätzlich ebenso wie auf Erwerbstätigkeit beruhende Anwartschaften dem gesetzlichen Versorgungsausgleich (vgl. BGH, FamRZ 1986, 449, 450; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Hätte der erziehende Elternteil allerdings Anwartschaften auf Grund des Bezugs von Einkommen erworben, so würden diese zweifellos im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891,892).
  • OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00

    Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Rentenanwartschaften auf Grund von Kindererziehungszeiten sind dazu bestimmt, der Versorgung im Alter zu dienen und unterfallen daher grundsätzlich ebenso wie auf Erwerbstätigkeit beruhende Anwartschaften dem gesetzlichen Versorgungsausgleich (vgl. BGH, FamRZ 1986, 449, 450; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 UF 199/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04
    Durch die Zuerkennung solcher Anwartschaften wird die in den ehelichen Verhältnissen begründete Benachteiligung des Kinder betreuenden Elternteils gerade ausgeglichen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890).
  • OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines

    Dies macht die Durchführung des Versorgungsausgleichs für sich gesehen aber noch nicht grob unbillig (BGH, FamRZ 2007, 1966 f; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1839; OLG Köln, FamRB 2004, 250).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2006 - 9 UF 97/06

    Versorgungsausgleich: Entschädigungsloser Verzicht auf den Versorgungsausgleich

    Beruht die Ausgleichspflicht im Wesentlichen auf vorhandene Kindererziehungszeiten des Ausgleichspflichtigen, kann dies nicht für sich allein den Ausschluss des Versorgungsausgleiches rechtfertigen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1839).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6035
OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04 (https://dejure.org/2004,6035)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2004 - 11 WF 161/04 (https://dejure.org/2004,6035)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2004 - 11 WF 161/04 (https://dejure.org/2004,6035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Berufung eines unterhaltspflichtigen Ehepartners gegenüber dem geschiedenen Ehepartner auf die Leistungsunfähigkeit im Falle der schuldhaften Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit ; Zulässigkeit einer fiktiven Hinzurechnung eines ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Diese Voraussetzung ist z. B. dann erfüllt, wenn der Unterhaltsschuldner sich gerade deshalb in Strafhaft befindet, weil er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Berechtigten verletzt hat, oder wenn gerade die bestrafte vorsätzliche Tat dazu geführt hat, daß der Unterhaltsberechtigte - etwa durch Schädigung seines Vermögens, durch eine Körperverletzung oder durch die Tötung eines vorrangig Unterhaltspflichtigen - (vermehrt) unterhaltsbedürftig geworden ist (BGH FamRZ 1982, 913, 914; 2002, 813, 814).

    Daß die Berufung eines Strafgefangenen auf seine Leistungsfähigkeit eine schwierige Rechtsfrage darstellt, ist vom Bundesgerichtshof zuletzt in der Entscheidung vom 20.02.2002 (BGH FamRZ 2002, 813) hervorgehoben worden.

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Die Berufung des Unterhaltspflichtigen auf seine Leistungsunfähigkeit verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn das für den Verlust des Arbeitsplatzes ursächliche Verhalten des Unterhaltspflichtigen sich seinerseits als eine Verletzung seiner Unterhaltspflicht darstellt (BGH FamRZ 1982, 913, 914).

    Diese Voraussetzung ist z. B. dann erfüllt, wenn der Unterhaltsschuldner sich gerade deshalb in Strafhaft befindet, weil er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Berechtigten verletzt hat, oder wenn gerade die bestrafte vorsätzliche Tat dazu geführt hat, daß der Unterhaltsberechtigte - etwa durch Schädigung seines Vermögens, durch eine Körperverletzung oder durch die Tötung eines vorrangig Unterhaltspflichtigen - (vermehrt) unterhaltsbedürftig geworden ist (BGH FamRZ 1982, 913, 914; 2002, 813, 814).

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Jedenfalls darf Prozeßkostenhilfe dann nicht versagt werden, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechts- und Tatfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (BVerfG NJW 1994, 241; NJW-RR 2002, 793; BGH NJW 1998, 82).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Jedenfalls darf Prozeßkostenhilfe dann nicht versagt werden, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechts- und Tatfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (BVerfG NJW 1994, 241; NJW-RR 2002, 793; BGH NJW 1998, 82).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Leistungsunfähigkeit grundsätzlich zu beachten, auch wenn sie schuldhaft herbeigeführt worden ist (BGH FamRZ 1985, 158).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 11 WF 161/04
    Jedenfalls darf Prozeßkostenhilfe dann nicht versagt werden, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechts- und Tatfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (BVerfG NJW 1994, 241; NJW-RR 2002, 793; BGH NJW 1998, 82).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 11 WF 374/05

    Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsverfahren

    Die Beschwerde macht daher zu Recht geltend, dass es zulässig gewesen sei, die Einkünfte der Mutter der Klägerin zu schätzen (so der Senat für den Fall der Unterhaltsklage des volljährigen Kindes, OLGR 2005, S. 442 = FarmRZ 2005, S. 1924 LS), und die Klägerin, die durch ihre Mutter vertreten wird und problemlos über alle Informationen und Unterlagen zur Darlegung von deren Einkommens verfügen kann, sich nicht auf ein pauschales Bestreiten dieser Schätzung habe beschränken dürfen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.12.2004 - 13 WF 348/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21492
OLG Hamm, 29.12.2004 - 13 WF 348/04 (https://dejure.org/2004,21492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2004 - 13 WF 348/04 (https://dejure.org/2004,21492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 13 WF 348/04 (https://dejure.org/2004,21492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2004 - 13 WF 348/04
    Es müssen deshalb auch diejenigen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind ( BGHZ 85, 16ff ( 29 ) ).
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Rechtsprechung
   AG Amberg, 25.02.2005 - 1 F 1088/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33286
AG Amberg, 25.02.2005 - 1 F 1088/04 (https://dejure.org/2005,33286)
AG Amberg, Entscheidung vom 25.02.2005 - 1 F 1088/04 (https://dejure.org/2005,33286)
AG Amberg, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 1 F 1088/04 (https://dejure.org/2005,33286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1839 (Ls.)
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